Baustellenkoordination

  • Koordination der Umsetzung der nötigen Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung durch die ausführenden Unternehmen
  • Anpassung des SiGe-Plans und der Unterlage an Änderungen
  • Sicherstellung, dass die ausführenden Unternehmen die Grundsätze der Gefahrenverhütung und den SiGe-Plan erfüllen
  • Vorkehrungen, dass nur befugte Personen die Baustelle betreten
  • Unverzügliches Melden von möglichen Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer an den Bauherrn bzw. den Projektleiter